Führerschein
Wer darf diese Fahrzeuge fahren
- Alle, die einen gültigen Führerschein besitzen.
- Alle, die vor dem 01.01.1989 die Führescheinklasse 1, 4 oder 5 der BRD erworben haben.
- Alle, die vor dem 01.01.1989 die Führerscheinklasse A, M oder T der DDR erworben haben.
- Alle, die ab Februar 2005 die neue Führerscheinklasse S erworben haben.
- Alle, die ab Februar 2005 die Führerscheinklasse T erworben haben.
Alle, die den Führerschein begleitetes Fahren erworben haben ab 17 Jahre. Und zwar dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleiter fahren.
Führerscheininhaber der Klassen 1,4 oder 5 (BRD) bzw. A, M oder T (DDR) müssen ihren Führerschein bei ihrer Führerscheinstelle
umtauschen lassen. Sie erhalten dann ohne zusätzliche Prüfung die Führerscheinklasse "S".